Fall-Lösung

Hier erfährst du, wie eine Klausur konstruiert wird und wie du Schritt für Schritt juristisch vorgehst.

Wie ist eine Klausur "konstruiert"?

Klausuren werden auf die Anforderungen der Prüfungsordnung konstruiert.
Wenn man dies berücksichtigt, fällt die Analyse einer Klausur auf ihre Schwerpunkte hin leichter.

Mögliche Herangehensweise

Schritt 1: Lesen des Sachverhalts

  • Wirkungslesen
    • ohne Textmarker
    • ohne Randnotizen
  • Strukturiertes Lesen
    • Erfassen der Fallfrage
    • Abschnitte bilden
    • relevante Informationen markieren

Schritt 2: Assoziationszettel

  • Normen aufschreiben
  • Probleme notieren

Schritt 3: Grobgliederung

  • Unterteilen in Abschnitte und Beteiligte
  • Auffinden von Normen
    • spontan und anhand des Inhaltsverzeichnisses
    • ggf. bereits spontane Nennung von Problemen
  • Doublecheck mit dem Assoziationszettel
  • Strukturieren der Grobgliederung
    • offensichtlich nicht einschlägige Normen streichen
    • Prüfungsreihenfolge festlegen
      • unter Beachtung der Gesetzeskonkurrenzen
      • und der Logik

Schritt 4: Feintuning

  • ausführliches Gliedern und Durchdenken der Klausur
  • sorgfältiges Prüfen der einzelnen Tatbestandsmerkmale
  • Abkürzungen, Symbole, Pfeile, unterschiedliche Farben verwenden

Schritt 5: Schreiben

  • leserlich schreiben
  • "*", "bitte wenden" etc. vermeiden
  • klare Gliederungsebenen
  • bei unproblematischen Stellen: verkürzter Gutachtenstil
  • am Sachverhalt orientiertes, juristisch überzeugendes Argumentieren

Abgeben der Klausur

Was ist rechtswissenschaftliche Methode?

Zur juristischen Methode gehört der gesamte Argumentationsprozess, der vom Sachverhalt über Normtext, Normprogramm und Normbereich zur Entscheidungsnorm führt.
Methodik ist die Anleitung, nach welcher der Blick des Juristen zwischen den faktischen und den normativen Elementen der Problemlösung hin und her wandern soll, bis das Urteil hergestellt ist (Mastronnardi, Juristisches Denken, 2001, S. 287).

Schritte im Argumentationsprozess

  1. Aus dem Sachverhalt werden die rechtserheblichen Elemente hervorgehoben und zum Fall konstruiert.
  2. Der einschlägige Rechtssatz, der als Normhypothese zum Fall passt, wird gefunden.
  3. Der gesetzliche Tatbestand wird ausgelegt, um zu prüfen, ob sein Normbereich den Fall erfasst.
  4. Der Fall wird unter die Norm subsumiert.
  5. Das Ergebnis wird überprüft. Ist es gerecht, angemessen?

Klausur: Nur Schritte (2) bis (4). Auf Schritt (2) macht meist der Sachverhalt aufmerksam.

Wichtige Auslegungsmethoden: Wortlaut, systematische Auslegung, teleologische Auslegung (Sinn und Zweck)