Klausuren werden auf die Anforderungen der Prüfungsordnung konstruiert.
Wenn man dies berücksichtigt, fällt die Analyse einer Klausur auf ihre Schwerpunkte hin leichter.
Es geht los: Ausgabe des Sachverhalts
Schritt 1: Lesen des Sachverhalts
Schritt 2: Assoziationszettel
Schritt 3: Grobgliederung
Schritt 4: Feintuning
Schritt 5: Schreiben
Abgeben der Klausur
In einem weiteren Sinn gehören zur juristischen Methode der gesamte Argumentationsprozess, der vom Sachverhalt über den Normtext, das Normprogramm und den Normbereich zur Entscheidungsnorm führt.
Methodik ist die Anleitung, nach welcher der Blick des Juristen zwischen den faktischen und den normativen Elementen der Problemlösung hin und her wandern soll, bis das Urteil hergestellt ist (Mastronnardi, Juristisches Denken, 2001, S. 287).
(1) Aus dem Sachverhalt werden die rechtserheblichen Elemente hervorgehoben und zum Fall konstruiert.
(2) Der einschlägige Rechtssatz, der als Normhypthese zum Fall zu passen scheint, wird gefunden.
(3) Der gesetzliche Tatbestand wird ausgelegt, um herauszufinden, ob sein Normbereich den Fall erfasst.
(4) Der Fall wird unter die Norm subsumiert.
(5) Das Ergebnis wird überprüft. Ist es gerecht, angemessen?
Klausur:
Nur Schritte (2) bis (4).
Auf Schritt (2) macht meist der Sachverhalt aufmerksam.
In der Klausur sind folgende Auslegungsmethoden wichtig:
Wortlaut, systematische Auslegung, teleologische Auslegung (Sinn und Zweck)